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Wir über uns - berliner wellensittichzuechter

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Wir über uns

Wir über uns
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Die Geschichte des BWZ -e.V. 

Am 18.Jan 1967 trafen sich interessierte WS- Züchter in Berlin- Tiergarten und gründeten die DSV- Ortsgruppe Berlin.
Den Vorsitz des Vereins übernahm Gerd Bleicher. 
Er ist nicht nur das einzige „Urgestein“ der Ortsgruppe, sondern hat in der Funktion des Vorsitzenden die Geschichte des Vereins geschrieben und ist auch heute noch in dieser Funktion tätig.
Schon ein Jahr später fand die erste von der DSV- Ortsgruppe Berlin ausgerichtete Ausstellung statt.
Diese war ein voller Erfolg und bestärkte die Mitglieder in ihren Bemühungen.
Alsbald wurden klare Ausstellungs-Richtlinien auf der Basis des DSV- Schauwesens festgelegt. 
Regelmäßig durchgeführte Ausstellungen und andere Veranstaltungen führten zu einem regen Vereinsleben, dass auch „hinter der Zone“ Aufmerksamkeit erweckte.
Die Aktivitäten und die Kompetenz der Berliner Ortsgruppen- Mitglieder waren innerhalb der DSV hoch anerkannt, weswegen unserer Vorsitzender Gerd Bleicher 1973 den Vorsitz des DSV- e.V. für 6 Jahre innehatte.

1986 wurde der Verein umbenannt in „Berliner Wellensittichzüchter e.V.“. 
Damit erfolgte eine wirtschaftliche Abkopplung von dem DSV- e.V. und eine individuellere Gestaltung der Satzung war möglich.
In den 80er und 90er Jahren präsentierte sich der BWZ- e.V. als Verein von Vogelliebhabern für Vogelliebhaber.
Als Rahmenprogramm unserer Wellensittich- Ausstellungen lockten die aufwendig durchgeführten Tombolas und die zahlreichen, mit anderen Exoten geschmückten Tischvolieren zahlreiche Besucher an.

Der nun folgende Wandel zum Fachverein für Schau- Wellensittichzüchter 
und der Schauen zu reinen Wellensittich- Ausstellungen brachte viele Veränderungen mit sich. 
Die Besetzung der Volieren war nicht mehr möglich und eine Tombola konnte nicht mehr durchgeführt werden. 
Das allgemeine Publikum wurde nicht mehr zum Besuch aufgefordert, denn wir zielten auf Fachpublikum.

Der Erfolg stellte sich in der Art ein, dass immer mehr kompetente Schau-Wellensittich-Spezialisten unsere Schauen besuchten.
Durch diese rege Teilnahme wurde das hohe Qualitätsniveau zum einen bedeutend besser, und zum anderen auch breiter.

Dies zeigt sich besonders in dem von uns seit 1995 durchgeführten WS-Derby.
Hier stellen Züchter von vielen Teilen Deutschlands ihre besten WS auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung dem Vergleich.
Die Qualität ist beeindruckend!

Seit 1997 sind wir nun in einem anderen Vereinslokal; und zwar im Wirtshaus des "GSG Einigkeit e.V." in Pankow.
Hier haben wir auch die Möglichkeit, alle unseren öffentlichen Schauen in einer geräumigen Festhalle durchzuführen.
             Ab 2016 werden wir in ein schickes modernes Landhaus Schönwalde/ Barnim umziehen.Dort bietet uns die Möglichkeit 
                                                                          in einen großen Saal unsere Schauen wie gewohnt durzuführen. 
Erneuter Umzug zum Jahresbeginn 2017 in das  Vereinslokal des "GSG Einigkeit e.V." in Pankow.                                                        
Vereinslokal;
Wir sind heute ein moderner Verein, deren Mitglieder sich nicht unterkriegen lassen und auch mal Mut zu neuen Wegen haben.

Möge der BWZ-e.V. immer unter einem guten Stern stehen!
ÜBerliner Wellensittich-Züchter (BWZ) e.V.
Angeschlossen der DSV (Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter Vereinigung e.V.)

Satzung

1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
Berliner Wellensittich-Züchter (BWZ).
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Berlin.

2. Aufgaben und Ziele
Die Mitglieder des Vereins haben sich zusammengeschlossen, um in Selbständigkeit ihre Belange durchzuführen.
Durch den Verein soll die Standard-Wellensittich-Zucht auf der Grundlage der Vererbungslehre und Farbenzucht ideell gefördert und aufgebaut werden, in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien der DSV.
Der Verein BWZ ist eine reine Liebhabervereinigung. Materielle Vorteile können durch die Mitgliedschaft nicht erworben werden.
Der Verein soll sich für eine Zusammenarbeit aller Standard-Wellensittich-Züchter einsetzen und fördert diesem Ziel dienende Bestrebungen.
Die Kontakte und der Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Züchtern und Ausstellern von Wellensittichen im In- und Ausland, insbesondere England, sollen gepflegt und ausgebaut werden.
Die Beratung in Fragen der Haltung, Zucht und Pflege von Wellensittichen für die Öffentlichkeit soll durch die Mitglieder des Vereins erfolgen.

3. Leistungen
Die Standard-Wellensittich-Zucht wird gefördert durch:
a) Versammlungen mit Besprechungen, Vorträgen und Erfahrungsaustausch
b) Veranstaltungen wie Ausstellungen und Zuchtwettbewerbe

4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jeder Vogelliebhaber erwerben. Ihre Rechte sind keinem übertragbar. Die Mitgliedschaft muß beim Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beantragt werden. Die Antragstellung wird auf der Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Über Aufnahme oder Ablehnung eines Bewerbers entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluß. Für die Aufnahme ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Mitgliederversammlung kann den Eintritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist ein zweimaliger Besuch der Versammlungen innerhalb der letzten drei Monate vor der Antragstellung. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Bei Aufnahme hat das Mitglied eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Mitgliedschaft erlischt bei:
a) Tod
b) Freiwilligem Austritt zum Jahresende durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
c) Ausschluß durch 2/3-Mehrheitsbeschluß der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung, wenn ein Mitglied den Zielen und Bestrebungen der Vereinigung zuwiderhandelt, dessen Ansehen schädigt, oder seinen Pflichten gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
d) Beitragsrückstand von mehr als 12 Monaten, sofern keine Stundung gewährt wurde

5. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet zur
a) Befolgung der Satzung
b) Pünktlichen Zahlung der Beiträge
c) Regen Beteiligung an Versammlungen und Ausstellungen
d) Meldung eines Wohnungswechsels an den Vorstand

6. Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzendem
2. Vorsitzendem
Kassierer
Schriftführer.
Von 2 Vorstandsmitgliedern kann der Verein rechtsverbindlich vertreten werden. Das Bekleiden mehrerer Vorstandsämter ist nicht zulässig.
Bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann der verbleibende Vorstand für die freiwerdenden Posten kommissarisch andere Mitglieder einsetzen. Spätestens zur nächsten Jahreshauptversammlung ist jedoch eine Nachwahl durchzuführen.
Der Vorstand kann Mitglieder zu einem Fachberaterausschuß berufen, sofern dies für die Unterstützung des Vorstands bei allen anfallenden Arbeiten erforderlich ist. Diese Mitglieder können zu Vorstandssitzungen eingeladen werden, haben aber keine Stimmberechtigung.
Der Vorstand ist alle 2 Jahre auf der Jahreshauptversammlung neu zu wählen. Dabei ist zu beachten, daß nur Mitglieder, die mindestens 1 Jahr der Vereinigung angehören, in den Vorstand berufen werden können.
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Zur Beschlußfassung ist Einstimmigkeit erforderlich.
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

7. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen finden monatlich statt. Sie werden durch Einladungen in geeigneter Form bekanntgegeben. Die Versammlungen sind durch Vorträge, Aussprachen und dgl. gestaltet. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit ist eine innerhalb von 14 Tagen einberufene zweite Versammlung in jedem Fall beschlußfähig.
Von jeder Mitgliederversammlung wird durch den Schriftführer oder ein von der Mitgliederversammlung zu benennendes Mitglied ein Protokoll verfaßt. Dieses Protokoll ist vom Schriftführer bzw. dem benannten Mitglied, sowie einem weiteren Vorstandsmitglied nach Verlesen zu unterschreiben.

8. Jahreshauptversammlung
Mindestens einmal jährlich, möglichst im Januar, findet die Jahreshauptversammlung statt. Die Einladung zu dieser Versammlung erfolgt in schriftlicher Form unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung muß mindestens 7 Tage vor der Versammlung erfolgen.
Die Jahreshauptversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit ist eine innerhalb von 14 Tagen einberufene zweite Versammlung in jedem Fall beschlußfähig.
Zweck der Hauptversammlung ist
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstands und des Kassenberichts
b) Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
d) Neuwahl des Vorstands (alle 2 Jahre)
e) Neuwahl der Kassenprüfer
f) Festlegung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr
g) Beschluß über eventuelle Satzungsänderungen
h) Ausstellungen
i) Anträge
Die Wahlen und die Beschlußfassungen ohne Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, Satzungsänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen.
Auf Begehren des Vorstands oder eines Drittels der Mitglieder muß innerhalb von 4 Wochen eine Jahreshauptversammlung einberufen werden. Von jeder Jahreshauptversammlung wird durch den Schriftführer oder ein von der Jahreshauptversammlung zu benennendes Mitglied ein Protokoll verfaßt. Dieses Protokoll ist vom Schriftführer bzw. dem benannten Mitglied sowie einem weiteren Vorstandsmitglied nach Verlesen zu unterschreiben.

9. Ausstellungen
Der Verein Berliner Wellensittich-Züchter veranstaltet im Rahmen seiner Möglichkeiten Offene Standard-Wellensittich-Ausstellungen. Diese Ausstellungen dienen als Leistungsnachweis. Die Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Möglichkeiten mitzuarbeiten und auszustellen. Die Leitung der Ausstellungen unterliegt dem Vorstand und der Ausstellungsleitung. Zu den Ausstellungen werden Medaillen, Ehren- und andere Preise in angemessener Anzahl ausgesetzt. Die Vergabe der Preise bestimmen die Preisrichter nach vorher festgelegten Richtlinien.

10. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Geschäftsjahr sind 2 Kassenprüfer zu wählen.

11. Auflösung
Der Verein Berliner Wellensittich-Züchter kann nur durch 2/3 der Stimmen der Mitglieder auf einer Jahreshauptversammlung aufgelöst werden. Die Jahreshauptversammlung entscheidet dabei über die Verwendung etwa vorhandenen Vermögens.

ber uns: Die Berliner Wellensittich-Fans!
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